| Freitag, 25. Mai 2012 Veloprüfung |
| Montag, 28. Mai 2012 Pfingstmontag |
| Mittwoch, 06. Juni 2012 schulfrei |
Die Schulzahnpflege ist von Seiten des Kantons geregelt. Es gibt ein vom Kantonsarzt erstelltes Pflichtenheft für die Fachkräfte in Schulzahnprophylaxe. An unserer Schule hat Doris Hürzeler diese Funktion inne.
In der Primarschule und im Kindergarten erfolgen jährlich sechs, in der Oberstufe jährlich mindestens zwei Klassenbesuche.
Die Fachkräfte der Schulzahnprophylaxe müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Die Schülerinnen und Schüler werden in einer systematischen Mundhygiene angeleitet. Dazu gehören insbesondere altersgerechte Zahnreinigungstechniken mit fluoridhaltigen Präparaten sowie die Vermittlung von gesundheitsfördernder Ernährung.
Kinder und Jugendliche der Volksschule erhalten pro Schuljahr einen Gutschein, den sie unentgeltlich bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl einlösen können.
Seit Beginn des Schuljahres 2011/12 sind diese Gutscheine in einem Zahnkontrollheft enthalten, welches Gutscheine für die gesamte Schulzeit enthält. Die Untersuche werden weiterhin von der Wohnortgemeinde der Schülerinnen und Schüler finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Das Heft bleibt im Besitz der Eltern. Es ist mitzubringen: